Veranstalter und Freundeskreis Klassische Yachten e.V.
durchführender Verein: in Kooperation mit dem Kieler Yacht Club e.V.
Veranstaltungswebsite: www.klassiker-rendezvous.com/
Wettfahrtleiter/Wettfahrtleiterin: siehe Segelanweisung
- REGELN
- Die Veranstaltung wird nach den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln („Racing Rules of sailing 2025 – 2028“ – WR) definiert sind, durchgeführt.
- Wertung: KLR
- SEGELANWEISUNGEN
- Die Segelanweisungen werden kurz vor der Veranstaltung auf der Webseite: www.klassiker-rendezvous.com veröffentlicht. Außerdem steht sie in gedruckter Form im Regattabüro beim Checkin zur Verfügung.
- KOMMUNIKATION
- Die offizielle Tafel für Bekanntmachungen befindet sich auf der Veranstaltungswebsite www.klassiker-rendezvous.com/
- Alle Boote müssen UKW-Funkgeräte mitführen und während der Wettfahrten in Betrieb halten, mit denen auf den Kanälen 15, 16 und 69 kommuniziert werden kann.
- Die Wettfahrtleitung kann den Teilnehmern auf dem Wasser Informationen über UKW-Funk zur Verfügung stellen. Der Kanal wird in den Segelanweisungen und/oder an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen veröffentlicht.
- Jollen und Kielboote bis zu einer LüA von 8 Metern dürfen ohne UKW-Funkgeräte teilnehmen, wenn sie der Wettfahrtleitung vor Beginn der Veranstaltung verbindlich eine Mobilfunknummer mitteilen, unter der sie während der gesamten Veranstaltung zuverlässig zu erreichen sind.
- TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND MELDUNG
- Teilnahmeberechtigt an den Wettfahrten am 20. und 21. Juni 2025 sind alle in handwerklicher Bauweise hergestellten Yachten und Jollen aus Klassen, die bis Ende der 60er-Jahre entstanden sind, soweit sie aus traditionellen Materialien (Holz, Stahl, Alu u.ä.) hergestellt wurden. Hinzu kommen Nachbauten in klassischer Bauweise.
- Teilnahmeberechtigt an der Wettfahrt am 22. Juni 2025 sind ausschließlich Yachten, die die unter Ziffer 4.1 genannten Bedingungen erfüllen und die nach den 12mR Formeln gebaut wurden.
- Veranstalter und Wettfahrtleitung haben das Recht, Boote zurückzuweisen, die ihrer Ansicht nach für die betreffende Wettfahrt ungeeignet sind oder auch Boote zuzulassen, deren Teilnahmeberechtigung im Hinblick auf die in Ziffer 4.1 genannten Kriterien fraglich sein könnte.
- Die Anzahl der teilnehmenden Boote kann vom Veranstalter begrenzt werden. In diesem Fall entscheidet die Reihenfolge der Meldungen.
- Die teilnehmenden Boote müssen die für sie geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen, für das Fahrtgebiet (unter den für die Wettfahrtstage vorausgesagten und damit erwartbaren Wetterbedingungen) geeignet sein, sich in einem verkehrssicheren und funktionstüchtigen Zustand befinden und über eine angemessene Ausrüstung an Rettungs- und Signalmitteln verfügen (vergleiche hierzu die nachfolgenden Ziffern 8.3 bis 8.7). Der Veranstalter kann für bestimmte Situationen das Tragen von Rettungswesten anordnen.
- Die Schiffsführerin oder der Schiffsführer (i.F.: „die Schiffsführung“) ist für die Beachtung der seemännischen Sorgfaltspflicht verantwortlich. Sie muss die für das Fahrtgebiet und die Antriebsart gegebenenfalls vorgeschriebenen gültigen amtlichen Befähigungsnachweise besitzen. Sie sollte darüber hinaus auch die für das Fahrtgebiet empfohlenen Befähigungsnachweise des Deutschen Segler-Verbands oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Befähigungsnachweis besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis des jeweiligen Landes.
- Die Besatzung muss für eine Teilnahme an der Veranstaltung seemännisch geeignet und den dabei nach vernünftigem Ermessen zu erwartenden Anforderungen gewachsen sein.
- Mit Erscheinen zum Regattastart erklärt die Schiffsführung, dass alle oben genannten Punkte erfüllt sind.
- Teilnahmeberechtigte Boote können über die Veranstaltungswebseite melden.
- Boote müssen alle Meldeerfordernisse erfüllen und das Meldegeld spätestens bis zu dem unter Ziffer 5.3 genannten Zeitpunkt bezahlen, um als gemeldet zu gelten.
- MELDEGELDER
- Die Meldegelder sind für jeden Veranstaltungstag einzeln festgesetzt. Die Meldegelder für die Boote sind nach Bootsgrößen gestaffelt. Die Höhe der Meldegelder sind im Einzelnen im Meldeformular auf der Veranstaltungswebsite www.klassiker-rendezvous.com aufgeführt.
- Das Meldegeld ist unter Angabe der Veranstaltung, des Namens des Steuermanns/der Steuerfrau, des Schiffsnamens und der Segelnummer auf das im Meldeformular genannte Konto des Veranstalters zu überweisen.
- Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Die Meldung ist erst mit Eingang des Meldegeldes beim Veranstalter abgeschlossen. Das Meldegeld muss spätestens 7 Tage nach der Meldung oder 7 Tage vor dem 1. Start eingegangen sein, der frühere dieser Termine ist maßgebend. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Zurückweisung der Meldung zurückerstattet oder wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt (es sei denn höhere Gewalt begründet die Absage der Veranstaltung oder Teile davon durch den Veranstalter).
- WERBUNG
- Werbung durch Teilnehmer ist wie folgt eingeschränkt: Werbung im Interessenbereich der auf www.klassiker-rendezvous.com aufgeführten Sponsoren ist grundsätzlich nicht erlaubt. Der Veranstalter kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
- Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung sowie Startnummern anzubringen.
- ZEITPLAN
- Die nachfolgenden Wettfahrten sind als Angebot vorgesehen:
- Freitag, 20. Juni 2025: Regatta von Schleimünde nach Kiel/Stickenhörn.
- Samstag, 21. Juni 2025: Regatta auf der Kieler Förde und Strander Bucht im Rahmen der Kieler Woche.
- Sonntag, 22 Juni 2025: Regatten auf der Kieler Förde (nur für 12mR-Yachten)
- Veranstalter und Wettfahrleitung werden die Wettfahrten und die Teilnehmerfelder den an den jeweiligen Tagen vorherrschenden Wetterverhältnissen und den Wetter- und Windvoraussagen anpassen. Dies gilt insbesondere für die Entscheidung, ob Jollen und offenen Kielbooten an den Zubringer- und Seeregatten teilnehmen können. Auf Ziffer 4.2 wird verwiesen.
- An den Wettfahrttagen findet jeweils eine Steuerleutebesprechung voraussichtlich zwischen 09:00 und 10:00 Uhr statt. Näheres hierzu und zu den voraussichtlichen Startzeiten wird in den Segelanweisungen veröffentlicht.
- Die nachfolgenden Wettfahrten sind als Angebot vorgesehen:
- SICHERHEIT UND AUSRÜSTUNG
- Für die Regatten gelten die OSR-Sicherheitsrichtlinien Kategorie 3. Für die Mindestausrüstung gilt Appendix B (SPECIAL REGULATIONS for inshore racing), siehe auch 8.4 und 8.5.
- Gemäß der „Wettfahrtegeln Segeln“, RRS Punkt 4, liegt die Verantwortlichkeit für die Teilnahme an einer Regatta bzw. an der Fortführung der Regatta in der Verantwortlichkeit jeder Yacht selbst. Für die Sicherheit der Yacht und der Crew ist einzig und allein die Schiffsführung verantwortlich (‚Person in Charge‘)
- Lichterführung
- Jedes Boot muss vorschriftsmäßige Navigationslichter gemäß KVR führen. Schiffe, die zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang nicht die geforderten Lichter nach KVR führen werden disqualifiziert.
- Es ist keine Wettfahrt vor Sonnenauf bzw. nach Sonnenuntergang geplant!
- Mindestanforderung an die Ausrüstung: (alle Boote)
- Pütz oder Eimer
- Gewartete Schwimmweste mit Lifeline für jedes Crewmitglied
- Suchscheinwerfer oder starke Taschenlampe
- Cockpitmesser
- 2 x Seenotrakete rot
- 2 x Handfackel rot
- Geeigneter und einsatzbereiter Anker mit Kette/Leine
- Erste-Hilfe-Set
- Zusätzliche Anforderung für geschlossene Kielboote
- Feuerlöscher (wenn Motor oder Herd an Bord)
- 2 Strecktaue von der Plicht zum Bug
- Alle teilnehmenden Boote haben sich für eine Sicherheitskontrolle vor dem Start bereit zu halten. Die Wettfahrtleitung kann auch nach dem Zieldurchgang eine stichprobenartige Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen an Bord vornehmen.
- Die Wettfahrtleitung behält sich vor, jederzeit ein Boot von der Wettfahrt auszuschließen, welches als nicht für diese Veranstaltung tauglich eingestuft wird.
- VERANSTALTUNGSORT
- Die Veranstaltungen finden an verschiedenen Tagen und Orten statt, die im Einzelnen in den Segelanweisungen beschrieben sind. Die auf der Veranstaltungswebsite einsehbare Routenskizze zeigt die Lage der Wettfahrtgebiete.
- Die Orte des mobilen Wettfahrtbüros werden auf der Veranstaltungswebseite und in der Segelanweisung bekanntgegeben.
- BAHNEN
- Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen.
- WERTUNG
- Alle durch Zieldurchgang beendeten Wettfahrten werden gewertet.
- Die Wertung erfolgt nach KLR.
- MEDIENRECHTE
- Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden dürfen, z.B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV-Medien und soziale Netzwerke. Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer bzw. deren Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde.
- DATENSCHUTZHINWEISE
- Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Der Anhang „Datenschutzhinweise“ enthält die diesbezüglichen Informationen. Der Anhang steht auf www.klassiker-rendezvous.com zur Verfügung.
- HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGSKLAUSEL
- Die Verantwortung für die Entscheidung, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei der Schiffsführung, diese übernimmt insoweit auch die Verantwortung für die Mannschaft. Die Schiffsführung ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmern während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten – solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind, die den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Teilnehmende vertrauen darf) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit beruhen.
- Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing einschließlich der Zusätze des DSV, der Ordnungsvorschriften Regattasegeln und des Verbandsrechts des DSV (alles unter www.dsv.org), die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen, alle in ihrer zum Zeitpunkt der Veranstaltung jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- VERSICHERUNG
- Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden in Höhe von 3.000.000 EUR oder dem entsprechenden Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist. Der Versicherungsnachweis ist während der gesamten Veranstaltung an Bord mitzuführen und dem Veranstalter auf Verlangen vorzulegen.